• EU-Zulassungspflicht für Großküchen, gehören Sie dazu?
• EU Hygieneverordnungen: (EG)852/2004 und (EG) 853/2004
Die Verpflichtung einer EU Zulassung gilt ab 01.01.2010 für jede Großküche, die Essen an andere Betriebe liefert.
Übergangsfristen enden zum 31.12.2009.
Die Verpflegungsverantwortlichen müssen schnellstens klären, ob ihr Betrieb unter die Zulassungspflicht fällt, oder ob Ausnahmeregelungen greifen und anwendbar sind. Falls eine Zulassungspflicht besteht, sind wesentlich strengere Hygienerichtlinien einzuhalten.
Ob Ihr Betrieb unter die Zulassungspflicht fällt, und warum, prüfen wir.
Falls ja, erarbeiten wir ein gemeinsames Konzept, um die Zulassungskriterien zu erfüllen – und setzten es gemeinsam in die Praxis um.
Fordern Sie uns, gern führen wir ein für Sie kostenfreies, unverbindliches Informationsgespräch und besuchen Sie in Ihrem Betrieb.
Macht sich ein Berater-Einsatz bezahlbar?
Die Projekterfahrungen von SMR zeigen es. Sehen Sie anbei ein
Beratungs-Ergebnis mit dem Schwerpunkt "Kosteneinsparung".
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